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B / B197 – Kraftfahrzeuge Führerscheinklasse B

Die Führerscheinklasse B erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren oder, für Teilnehmer am “begleiteten Fahren mit (17)”, 17 Jahre. Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit höchstens 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, die zur Beförderung von höchstens acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt oder gebaut sind. Ein Anhänger darf zusätzlich nicht mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse haben, solange die Kombination mit dem Fahrzeug selbst keine 3500 kg übersteigt. Zur Führerscheinklasse B gehören auch Fahrzeuge der Klassen AM und L. Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A gehören nicht zu dieser Führerscheinklasse.

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