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B96 – Fahrzeug­kombinationen

Die Führerscheinklasse B96 erfordert den Vorbesitz vom Führerschein Klasse B und ein Mindestalter von 18 Jahren oder, für Teilnehmer am “begleiteten Fahren mit (17)”, 17 Jahre. Mit einem Führerschein der Klasse B96 darf ein Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger geführt werden, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750 kg und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4250 kg sein darf.

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